Rechtsprechung
   VG Ansbach, 13.10.2010 - AN 11 K 10.30315   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,69348
VG Ansbach, 13.10.2010 - AN 11 K 10.30315 (https://dejure.org/2010,69348)
VG Ansbach, Entscheidung vom 13.10.2010 - AN 11 K 10.30315 (https://dejure.org/2010,69348)
VG Ansbach, Entscheidung vom 13. Oktober 2010 - AN 11 K 10.30315 (https://dejure.org/2010,69348)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,69348) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erledigung von Abschiebungsanordnung (und Nichtdurchführung des Asylverfahrens) durch Überstellung nach der Dublin II Verordnung;Abschiebungsanordnung nach Litauen nicht zu beanstanden;erhobene Anfechtungsklage jedenfalls auch unbegründet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • Drs-Bund, 29.04.1991 - BT-Drs 12/450
    Auszug aus VG Ansbach, 13.10.2010 - AN 11 K 10.30315
    Weiter sind in § 31 Abs. 1 Sätze 4 bis 6 AsylVfG besondere Verfahrensvorschriften für den Fall des § 27 a AsylVfG enthalten, was mit der Einhaltung von kurzen Überstellungsfristen begründet wird (BT-Drks. 12/450 S. 23).
  • VG Regensburg, 18.07.2013 - RN 5 K 13.30027

    Angabe einer ladungsfähigen Anschrift

    Ungeachtet dessen führte ein Durchentscheiden des Gerichts im Ergebnis dazu, dass das Gericht nicht eine Entscheidung der Behörde kontrollieren würde, sondern anstelle der Exekutive erstmalig selbst sich mit dem Antrag sachlich auseinandersetzte und entschiede, was im Hinblick auf den Grundsatz der Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 GG) zumindest bedenklich wäre, da eine Entscheidung, die der Gesetzgeber mit dem Asylverfahrensgesetz der Exekutive zur Prüfung zugewiesen hat, ausschließlich vom Gericht getroffen würde (so im Ergebnis auch VG Düsseldorf vom 26.4.2013, Az. 17 K 1775/12.A ; VG Regensburg vom 7.2.2012, Az. RO 7 K 11.30142 ; VG Ansbach vom 13.10.2012, Az. AN 11 K 10.30315 ).

    Das Verwaltungsgericht Ansbach begründet diese von ihm vertretene Auffassung in mehreren Entscheidungen (Urteile vom 25.11.2010, Az. AN 11 K 10.30388 ; vom 13.10.2010, Az. AN 11 K 10.30314 und vom 13.10.2010, Az. AN 11 K 10.30315 ) wie folgt:.

  • VG Regensburg, 18.07.2013 - RN 5 K 13.30029

    Angabe einer ladungsfähigen Anschrift

    Ungeachtet dessen führte ein Durchentscheiden des Gerichts im Ergebnis dazu, dass das Gericht nicht eine Entscheidung der Behörde kontrollieren würde, sondern anstelle der Exekutive erstmalig selbst sich mit dem Antrag sachlich auseinandersetzte und entschiede, was im Hinblick auf den Grundsatz der Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 GG) zumindest bedenklich wäre, da eine Entscheidung, die der Gesetzgeber mit dem Asylverfahrensgesetz der Exekutive zur Prüfung zugewiesen hat, ausschließlich vom Gericht getroffen würde (so im Ergebnis auch VG Düsseldorf vom 26.4.2013, Az. 17 K 1775/12.A ; VG Regensburg vom 7.2.2012, Az. RO 7 K 11.30142 ; VG Ansbach vom 13.10.2012, Az. AN 11 K 10.30315 ).

    Das Verwaltungsgericht Ansbach begründet diese von ihm vertretene Auffassung in mehreren Entscheidungen (Urteile vom 25.11.2010, Az. AN 11 K 10.30388 ; vom 13.10.2010, Az. AN 11 K 10.30314 und vom 13.10.2010, Az. AN 11 K 10.30315 ) wie folgt:.

  • VG Ansbach, 29.08.2017 - AN 14 E 17.50998

    Erfolgloser Eilantrag eines äthiopischen Asylbewerbers auf Rücküberstellung aus

    Durch die vollzogene Abschiebung haben sich die Rechtswirkungen des streitgegenständlichen Bescheides insoweit vollständig erledigt und ist das im Bescheid bestimmte Land (hier: Polen) endgültig für die Prüfung des Asylbegehrens zuständig geworden, da der Antragsteller dorthin überstellt worden ist (vgl. VG Ansbach U.v. 25.11.2010, Az. AN 11 K 10.30388, juris; vom 13.10.2010, Az. AN 11 K 10.30314, juris und vom 13.10.2010, Az. AN 11 K 10.30315, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht